1. Vertragsgestaltung
Die AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen aller Art (Personalberatung, Assessment Center, Coaching etc.) zwischen WHP Personalconsulting & Executive Search (nachfolgend „WHP“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, WHP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich und schriftlich die Details im Hinblick auf die Beratungsleistung von WHP, Honorar und sonstige Kriterien, die bei der Beratung relevant sind. Die Angebote von WHP sind während der genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an während eines Monats gültig.
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle von uns schriftlich bestätigt und gelten mit Erhalt der Auftragsbestätigung als rechtsgültig erteilt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen des jeweiligen Stellenangebots vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Auftraggeber.
Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, WHP innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von WHP vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.
2. Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiter und Partner von WHP unterstehen der Geheimhaltungspflicht und sind zu absoluter Verschwiegenheit über Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen werden strikt vertraulich behandelt. Sie bleiben im Eigentum des Auftraggebers. Nach Auftragsabschluss müssen sie auf entsprechende schriftliche Aufforderung des Auftraggebers vernichtet werden. WHP geht bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Datenträgern davon aus, dass dadurch keine Vorschriften des Daten- oder Persönlichkeitsschutzes verletzt werden.
3. Honorar und sonstige Leistungen
WHP stellt dem Auftraggeber Namen, Anschrift und Bewerbungsunterlagen von möglichen Kandidaten zur Verfügung und hat dadurch Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars für von WHP zugeführte und benannte Kandidaten, sofern der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen mit einem oder mehreren dieser Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Beschäftigungsverhältnis abschließt.
Sollte ein Bewerber dem Auftraggeber bereits bekannt sein, verpflichtet sich der Auftraggeber dieses unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) nach Eingang der Bewerbung unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt die Bewerbung bei Einstellung des Bewerbers als über WHP vermittelt.
Im Honorar sind sämtliche Personalkosten sowie die Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten; nicht enthalten sind jedoch Reise- und evtl. anfallende Übernachtungskosten der Kandidaten (Bewerber) sowie die Bewirtungskosten anlässlich der Bewerbergespräche.
Honorarvereinbarungen gelten unabhängig von der Position, für die ein von WHP vermittelter Kandidat letztendlich verpflichtet wird.
Wird ein Kandidat zunächst vom Auftraggeber abgelehnt oder zieht dieser selber seine Kandidatur zurück, wird dann aber innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Auftrages beim Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt, hat WHP Anspruch auf das jeweils vereinbarte Honorar.
4. Anzeigengestützte Suche
Der Entwurf von Anzeigen im Rahmen einer anzeigengestützten Suche ist kostenlos. Die Anzeigenschaltung erfolgt in den mit dem Mandanten abgestimmten Medien. Die Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen und die Kosten für die Anzeigenschaltung werden dem Mandanten in Rechnung gestellt, sofern sie nicht im Paketpreis enthalten sind.
5. Eignungstests und Assessmentcenter
Die Durchführung von speziellen Eignungstests und Assessmentcenter-Verfahren sowie andere spezielle Leistungen werden auf Anfrage und nach Vereinbarung gesondert berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Auf alle Beträge wird die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind innerhalb 10 Werktagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zur Zahlung fällig.
7. Kündigung
Der durch Gegenzeichnung des Angebotes, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch schriftliche Auftragserteilung durch den Mandanten geschlossene Vertrag kann von jeder Partei durch schriftliche Kündigung beendet werden. In einem solchen Fall werden nur diejenigen Honorar- und Auslagenaufwendungen berechnet, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angefallen sind.
8. Haftung
WHP wird alle Anstrengungen unternehmen, die ihr übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Mandanten zu erledigen. Sollte dem Mandanten trotzdem aus der Arbeit von WHP ein Schaden entstehen, so gilt für WHP, gleich aus welchem Rechtsgrund, folgendes: WHP haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem Betrag des für diesen Auftrag vom Mandanten an WHP bezahlten Beratungshonorars abzüglich der Anzeigenkosten. WHP übernimmt keinerlei Haftung oder Beratung in Bezug auf arbeitsrechtlich Fragen. WHP garantiert dem Auftraggeber keine erfolgreiche Stellenvermittlung, dementsprechend haftet WHP auch nicht, falls keine Stellenvermittlung zustande kommt. WHP übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten.
9. Anmerkung
Werden in diesen AGB Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.
10. Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Berlin. Daneben ist WHP auch berechtigt, am Hauptsitz des Mandanten zu klagen.
Berlin, Fassung November 2015